Blindenwerkstatt R. Kaniss
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Die Blindenwerkstatt R. Kaniss ist eine staatlich anerkannte Blindenwerkstatt und unterliegt somit den
Reglementierungen des Schwerbehindertengesetzes und des Blindenwarenvertriebsgesetzes.

Das Blindenwarenvertriebsgesetz schränkt zwar die Produktionspalette auf bestimmte Produktgruppen
ein - bietet aber dem gewerblichen Abnehmer die Chance 50 % des Rechnungsbetrages, der auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfällt, bei der Ausgleichsabgabe von seiner zuständigen
Hauptfürsorgestelle erstattet zu bekommen.

Nähere Auskünfte über die beruflichen Möglichkeiten erhalten Sie durch die Agentur für Arbeit.

Unsere Blindenwaren müssen mit dem untenstehendem Zeichen gekennzeichnet werden.

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Blindenwerkstatt R. Kaniss e.K. • Wörthstraße 175/H2 • 47053 Duisburg • Telefon 0203 - 66 30 84